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Andere näher bezeichnete oder nicht näher bezeichnete bipolare und verwandte Störungen
(früher bipolare Störung NNB)

Die Kategorien andere näher bezeichnete bipolare und verwandte Störung und nicht näher bezeichnete bipolare und verwandte Störung werden im DSM-5-TR verwendet, wenn für das bipolare Spektrum charakteristische Manifestationen überwiegen, die klinisch bedeutsamen Leidensdruck oder eine funktionelle Beeinträchtigung verursachen, aber nicht sämtliche Anforderungen für eine bipolare Störung Typ I, eine bipolare Störung Typ II, eine zyklothyme Störung oder eine andere definierte bipolare Kategorie erfüllen.

Diese Diagnosen haben einen Teil der breiten DSM-IV-Kategorie nicht näher bezeichnete bipolare Störung, häufig als bipolare Störung NNB bezeichnet, ersetzt. Die neue Unterscheidung erhöht die Präzision: Bei der Kategorie andere näher bezeichnete gibt der Kliniker ausdrücklich an, weshalb die Kriterien einer genauer definierten bipolaren Störung nicht erfüllt sind; bei der Kategorie nicht näher bezeichnete wird der Grund nicht angegeben, beispielsweise weil die Informationen unzureichend sind oder der Kontext keine vollständige diagnostische Beurteilung zulässt.

Es handelt sich nicht um eine einheitliche Erkrankungsform mit eigenständigem biologischem Verlauf. Die Kategorien umfassen heterogene Präsentationen, denen die klinische Relevanz unterschwelliger oder unvollständig charakterisierter bipolarer Symptome gemeinsam ist. Deshalb erlaubt die Diagnose nicht die Annahme, dass alle Patienten dieselbe Prognose, dasselbe Progressionsrisiko oder dasselbe pharmakologische Ansprechen haben.

Die ICD-11 sieht konzeptionell ähnliche Kategorien vor, darunter andere näher bezeichnete bipolare oder verwandte Störungen, Code 6A6Y, und nicht näher bezeichnete bipolare oder verwandte Störungen, Code 6A6Z. Die Zuordnung zwischen DSM-5-TR und ICD-11 ist nicht notwendigerweise eins zu eins; die Kodierung muss dem tatsächlich verwendeten Klassifikationssystem folgen.

Für diese Kategorien gibt es keine einzelne moderne, unmittelbar vergleichbare epidemiologische Prävalenz. Historische Schätzungen des sogenannten unterschwelligen bipolaren Spektrums hängen stark von den verwendeten Kriterien ab; in der World Mental Health Survey Initiative waren unterschwellige bipolare Präsentationen häufiger als bipolare Störung Typ I oder Typ II jeweils für sich, diese Daten entsprechen jedoch nicht automatisch der Prävalenz der aktuellen DSM-5-TR-Kategorien andere näher bezeichnete oder nicht näher bezeichnete bipolare Störung.

Die klinische Bedeutung besteht vor allem darin, ein Krankheitsbild zu erkennen, das weder ignoriert noch ohne ausreichende Evidenz in eine spezifischere Diagnose gezwängt werden darf. Eine kurze Phase von Euphorie, Reizbarkeit, emotionaler Instabilität oder verkürztem Schlaf bedeutet nicht automatisch Bipolarität. Erforderlich sind eine Veränderung gegenüber dem üblichen Funktionsniveau, eine syndromale Symptomkonstellation, Dauer, episodischer Verlauf und Differenzialdiagnostik.

Ätiologie, Pathogenese und Pathophysiologie

Für die bipolaren Restkategorien ist keine eigenständige Ätiologie nachgewiesen. Da sie unterschiedliche Phänotypen umfassen, wäre es unangemessen, ihnen eine spezifische neurochemische, genetische oder anatomische Veränderung zuzuschreiben. Biologische Mechanismen werden anhand des Wissens über bipolare Störungen insgesamt und der spezifischen Präsentation des Patienten interpretiert.

Eine familiäre Belastung mit bipolarer Störung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass unterschwellige affektive Symptome zu einem bipolaren Spektrum gehören, ist aber nicht diagnostisch. Bipolare Störungen besitzen eine ausgeprägte polygene Komponente; genomweite Studien haben Hunderte assoziierte Loci identifiziert. Kein genetischer Risikoscore erlaubt jedoch, eine Person mit unvollständigen Symptomen als bipolar zu klassifizieren.

Die genetische Gemeinsamkeit mit Schizophrenie, Major Depression und anderen psychiatrischen Phänotypen zeigt, dass biologische und diagnostische Grenzen nicht vollständig deckungsgleich sind. Diese Überlappung macht es umso wichtiger, Schlussfolgerungen nach dem Muster „familiäre Belastung gleich Diagnose“ zu vermeiden und die Klassifikation auf den dokumentierten klinischen Verlauf zu stützen.

Dopaminerge, glutamaterge, serotonerge und noradrenerge Neurotransmission, synaptische Plastizität, mitochondriale Funktion und intrazelluläre Signalwege wurden mit der Pathophysiologie bipolarer Störungen in Verbindung gebracht. Diese Assoziationen stammen jedoch überwiegend aus Studien zur bipolaren Störung Typ I oder II und erlauben keine Definition eines spezifischen Mechanismus für die Kategorien andere näher bezeichnete oder nicht näher bezeichnete Störung.

Die Regulation von Schlaf und zirkadianen Rhythmen kann besonders aufschlussreich sein. Ein vermindertes Schlafbedürfnis zusammen mit gesteigerter Energie besitzt stärkere bipolare Bedeutung als bloße Schlaflosigkeit mit Müdigkeit. Schichtarbeit, Schlafentzug und zirkadiane Unregelmäßigkeiten können bei vulnerablen Personen Symptome auslösen, stellen allein aber keinen Beweis für eine bipolare Erkrankung dar.

Belastende Ereignisse, frühe Traumatisierung, Beziehungskonflikte und Veränderungen von Routinen können Stimmungsschwankungen vorausgehen. Solche Faktoren wirken als Risikomodifikatoren und nicht als hinreichende Ursachen. Eine unmittelbare affektive Reaktivität auf zwischenmenschliche Ereignisse kann beispielsweise auch auf andere Diagnosen hinweisen und muss im Kontext des gesamten zeitlichen Musters analysiert werden.

Medikamente und Substanzen sind in der Differenzialdiagnose ein besonders wichtiger ätiologischer Faktor. Stimulanzien, Kortikosteroide und andere Expositionen können Aktivierung, Insomnie oder manische Syndrome hervorrufen; Freizeitdrogen können bipolare Symptome imitieren oder auslösen. Besteht ein kausaler Zusammenhang mit der Exposition, kann die Klassifikation statt in eine Restkategorie in die substanz- oder medikamenteninduzierte bipolare und verwandte Störung fallen.

Auch neurologische und endokrine Erkrankungen können ähnliche Symptome verursachen. Später Erkrankungsbeginn, plötzliche Persönlichkeitsveränderung, neurologische Zeichen oder atypischer Verlauf erhöhen die Notwendigkeit, nach einer zugrunde liegenden medizinischen Erkrankung zu suchen. Ist die affektive Störung eine direkte pathophysiologische Folge der medizinischen Erkrankung, muss die Diagnose diesen Zusammenhang widerspiegeln.

Neuroimaging und elektrophysiologische Studien haben bei bipolaren Störungen mittlere Unterschiede in präfrontalen und limbischen Schaltkreisen identifiziert, doch die Überlappung zwischen Patienten und Kontrollen ist groß. Kein MRT- oder EEG-Muster unterscheidet einen Patienten mit unterschwelliger bipolarer Präsentation von einer Person ohne Störung.

Die Restkategorien können Personen in unterschiedlichen diagnostischen Phasen umfassen: Manche behalten langfristig ein unterschwelliges Krankheitsbild, andere werden später reklassifiziert, wenn vollständige Episoden auftreten, und wiederum andere erhalten nach einer vollständigeren Anamnese eine andere Diagnose. Diese Heterogenität darf nicht als obligatorische Progression zur bipolaren Störung Typ I oder II verstanden werden.

Das Konzept des bipolaren Spektrums ist in Forschung und klinischer Formulierung nützlich, rechtfertigt jedoch keine undifferenzierte Absenkung diagnostischer Schwellen. Eine zu weit gefasste Anwendung birgt das Risiko, normale temperamentbedingte Schwankungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, Substanzwirkungen oder andere Erkrankungen als bipolar zu klassifizieren.

Ohne validierte Biomarker kann die Pathophysiologie diagnostische Unsicherheit nicht auflösen. Das operative Kriterium bleibt die longitudinale Phänomenologie: Qualität der Stimmungsveränderung, Steigerung von Energie und Aktivität, Begleitsymptome, Dauer, Periodizität, Beeinträchtigung und alternative Ursachen.

Klinische Manifestationen

Die klinischen Manifestationen sind definitionsgemäß heterogen. Patienten können major-depressive Episoden mit Aktivierungsphasen aufweisen, die zu kurz sind oder eine unzureichende Zahl von Symptomen enthalten, um die vollständigen Hypomaniekriterien zu erfüllen, oder zyklothymieähnliche Muster von kürzerer Dauer als der geforderte Zeitgrenzwert zeigen.

Das DSM-5-TR beschreibt einige beispielhafte Präsentationen der Kategorie andere näher bezeichnete Störung. Sie umfassen nicht alle möglichen Fälle und müssen zusammen mit den allgemeinen Anforderungen an klinische Bedeutsamkeit und den Ausschluss alternativer Diagnosen angewendet werden.


Bei hypomanieähnlichen Episoden von kurzer Dauer muss die Qualität der Symptome überzeugend sein: gesteigerte Energie und Aktivität, vermindertes Schlafbedürfnis, gesteigerte Gesprächigkeit, beschleunigtes Denken, Grandiosität, Ablenkbarkeit oder impulsive Verhaltensweisen müssen eine deutliche Veränderung gegenüber dem Ausgangsniveau darstellen. Bloße Schlaflosigkeit oder ein Tag mit guter Stimmung reichen nicht aus.

Liegt das Problem in einer unzureichenden Symptomzahl, kann die Dauer mit Hypomanie vereinbar sein, die syndromale Konstellation erreicht jedoch nicht die vollständige Schwelle. Diese Präsentation muss von hyperthymem Temperament, Persönlichkeitsmerkmalen, Stimulanzieneinnahme und physiologischen Energieschwankungen abgegrenzt werden.

Eine hypomanische Episode ohne Major-Depressions-Anamnese erfordert besondere Vorsicht. Eine isolierte hypomanische Episode erfüllt die Kriterien der bipolaren Störung Typ II nicht und entspricht keiner Manie. Der weitere Verlauf kann Klarheit schaffen, doch lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen, ob später eine major-depressive Episode auftreten wird.

Die zyklothymieähnliche Störung von zu kurzer Dauer weist zahlreiche Zeiträume mit hypomanischen und depressiven Symptomen auf, die einer zyklothymen Störung ähneln, jedoch die erforderliche zeitliche Schwelle nicht erreichen. Ein anhaltendes affektives Muster muss von vorübergehenden und kontextabhängigen Schwankungen unterschieden werden.

Die Kategorie nicht näher bezeichnet kann verwendet werden, wenn die Symptome eindeutig mit dem bipolaren Bereich vereinbar und klinisch bedeutsam sind, der Kliniker aber nicht über die notwendigen Informationen verfügt, um anzugeben, weshalb die Kriterien einer präziseren Diagnose nicht erfüllt sind. Notaufnahmesituationen oder unvollständige Erstbeurteilungen sind typische Beispiele, die Kategorie ist jedoch nicht darauf beschränkt.

Patienten können während einer Depression vorstellig werden, wodurch Aktivierungsphasen zum wichtigsten anamnestisch zu erfassenden Element werden. Kurze Episoden werden leicht vergessen oder positiv erinnert; eine Rekonstruktion mit nahestehenden Personen kann, sofern angemessen, die Genauigkeit verbessern.

Der Schlaf ist für die Charakterisierung besonders hilfreich. Bei Hypomanie schläft der Patient weniger, ohne sich müde zu fühlen, und behält seine Energie; bei angst- oder depressionsbedingter Insomnie ist der verkürzte Schlaf dagegen im Allgemeinen mit Erschöpfung und Schlafbedürfnis verbunden. Diese Unterscheidung ist nicht absolut, trägt aber zur klinischen Formulierung bei.

Impulsive Verhaltensweisen, Ausgaben, sexuelles Risikoverhalten, gesteigerte Planung, Reizbarkeit und Konflikte sollten erfasst werden. Auch wenn die Schwelle einer vollständigen Episode nicht erreicht ist, können solche Manifestationen klinisch bedeutsame Folgen verursachen.

Das Vorliegen einer Psychose während einer Phase gehobener Stimmung verändert die Einordnung grundlegend: Im DSM macht Psychose die Episode, sofern die übrigen Anforderungen erfüllt sind, manisch und spricht damit für eine bipolare Störung Typ I statt für eine unterschwellige Hypomanie.

Angstkomorbiditäten, ADHS, Substanzgebrauchsstörungen und Persönlichkeitsstörungen sind in Populationen mit affektiven Symptomen häufig und können phänomenologische Überschneidungen erzeugen. Die Restdiagnose darf nicht zu einer Sammelkategorie für jede Form emotionaler Instabilität werden.

Die Beurteilung des Suizidrisikos ist unabhängig davon erforderlich, ob die Kriterien einer vollständigen bipolaren Diagnose erfüllt sind. Depression, gemischte Merkmale, Agitation, Substanzgebrauch und frühere Suizidversuche können auch bei unterschwelligen Krankheitsbildern vorkommen.

Untersuchungen und Diagnose

Die Diagnose setzt zunächst den Nachweis voraus, dass die Symptome zum bipolaren Bereich gehören und klinisch bedeutsam sind. Das bloße Feststellen von Stimmungsschwankungen reicht nicht aus. Rekonstruiert werden müssen klar abgegrenzte Episoden, Veränderungen von Energie und Aktivität, Schlaf, Begleitsymptome, Dauer, Funktionsniveau und der Zusammenhang mit Substanzen oder medizinischen Erkrankungen.

Im nächsten Schritt muss systematisch geprüft werden, ob die Kriterien für bipolare Störung Typ I, bipolare Störung Typ II oder zyklothyme Störung erfüllt sind. Eine Restkategorie wird erst verwendet, nachdem festgestellt wurde, dass eine spezifischere Diagnose das Krankheitsbild nicht angemessen beschreibt.

Bei der Kategorie andere näher bezeichnete muss der Kliniker den Grund dokumentieren, weshalb die Präsentation die vollständigen Anforderungen nicht erreicht. Dieser Grund wird Teil der diagnostischen Formulierung, etwa bei hypomanieähnlichen Episoden von kurzer Dauer oder einer zyklothymieähnlichen Störung von zu kurzer Dauer. Daher gibt es keinen einzigen eigenständigen Katalog symptomatischer Kriterien, der dem für Manie oder Hypomanie entspricht.

Bei der Kategorie nicht näher bezeichnet wird der Grund dagegen nicht angegeben. Dies kann auf unzureichenden Informationen, der Unmöglichkeit einer verlässlichen Anamnese oder der klinischen Entscheidung beruhen, die Diagnose in dieser Phase nicht weiter zu spezifizieren. Sobald neue Daten vorliegen, muss die Diagnose erneut beurteilt werden.

Die Longitudinalanamnese sollte frühere Major Depressionen, Dauer und Intensität von Aktivierungsphasen, Hospitalisierungen, Psychosen, familiäre Belastung und Therapieansprechen erfassen. Spezifisch sollte nach vermindertem Schlafbedürfnis und gesteigerter Aktivität gefragt werden, da eine allgemeine Frage nach Euphorie nur begrenzt sensitiv ist.

Informationen von Angehörigen oder Mitbewohnern können besonders hilfreich sein, wenn die Krankheitseinsicht während der Aktivierung vermindert war. Sie ersetzen das Gespräch mit dem Patienten nicht, können aber klären, ob die Veränderung beobachtbar und eindeutig war.

Screeninginstrumente wie der Mood Disorder Questionnaire können auf die Notwendigkeit einer vertieften Abklärung hinweisen, stellen aber keine Diagnose. Ein positives Ergebnis kann auch bei anderen Erkrankungen vorkommen und erlaubt keine Entscheidung, ob es sich um Typ I, Typ II, Zyklothymie oder eine Restkategorie handelt.

Die Differenzialdiagnose umfasst unipolare Depression, ADHS, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Angststörungen, psychotische Störungen und substanzbezogene Störungen. Der episodische und autonome Charakter der Veränderungen, die Energiesteigerung und das verminderte Schlafbedürfnis sind besonders wichtige Merkmale, keines darf jedoch isoliert interpretiert werden.

Substanzen und Medikamente müssen in ihrem zeitlichen Verhältnis zu den Symptomen beurteilt werden. Stimulanzien, Kortikosteroide und andere Expositionen können Aktivierung hervorrufen; ist das Krankheitsbild diesen Wirkungen zuzuschreiben, sollte statt einer primären Restkategorie eine substanz- oder medikamenteninduzierte Diagnose erwogen werden.

Medizinische Untersuchungen richten sich nach Anamnese und Befund. TSH, Blutbild, Elektrolyte, Nieren- und Leberfunktion, toxikologische Tests und weitere Untersuchungen können je nach Fall angemessen sein. Es gibt keine Laboruntersuchung, die die Diagnose bestätigt.

Neuroimaging oder EEG werden nur veranlasst, wenn neurologische Zeichen, atypischer Erkrankungsbeginn, Anfälle, Verwirrtheitszustand oder andere Merkmale eine mögliche zerebrale Erkrankung nahelegen. Die Magnetresonanztomographie identifiziert keine diagnostische Signatur unterschwelliger Bipolarität.

Die Verlaufskontrolle ist Teil der diagnostischen Abklärung. Das Auftreten einer manischen, vollständigen hypomanischen oder ausreichend lang anhaltenden zyklothymen Symptomatik kann eine Reklassifikation ermöglichen; umgekehrt können zusätzliche Informationen für eine nichtbipolare Störung sprechen. Eine Restdiagnose darf weder zwangsläufig als endgültig noch zwangsläufig als vorübergehend angesehen werden.

Behandlung und Prognose

Es gibt keine Pharmakotherapie, die spezifisch für die Diagnosebezeichnung andere näher bezeichnete oder nicht näher bezeichnete unabhängig von der klinischen Präsentation validiert ist. Therapiestudien zu bipolaren Störungen schließen überwiegend Patienten mit bipolarer Störung Typ I oder II ein und erlauben es nicht, dieselben Behandlungshierarchien automatisch auf alle unterschwelligen Krankheitsbilder zu übertragen.

Das erste Prinzip besteht darin, das tatsächlich vorliegende Syndrom und das unmittelbare Risiko zu behandeln. Ein Patient mit klinisch bedeutsamer Depression, Agitation, Schlaflosigkeit oder suizidalem Verhalten benötigt auf diese Probleme gerichtete Interventionen, während gleichzeitig wegen möglicher Bipolarität Vorsicht geboten ist.

Weist das Krankheitsbild stark bipolare Merkmale auf, kann sich die Arzneimittelwahl an der Evidenz für die ausgeprägteren bipolaren Störungen orientieren, muss aber individualisiert und vorzugsweise fachärztlich erfolgen. Die bloße Restdiagnose rechtfertigt nicht automatisch den Einsatz von Lithium, Valproat oder Antipsychotika.

Antidepressiva erfordern Vorsicht bei begründetem Verdacht auf Bipolarität, insbesondere bei gemischten Merkmalen, früherer Aktivierung oder suggestiver Familienanamnese. Eine antidepressive Monotherapie darf bei einem Patienten, dessen Polarität nicht angemessen beurteilt wurde, nicht als diagnostisch-therapeutischer Automatismus eingesetzt werden.

Psychoedukation, regelmäßiger Schlaf, Erkennen früher Warnzeichen und Reduktion des Substanzgebrauchs können unabhängig von der Pharmakotherapie nützlich sein. Psychotherapien, die bei bipolaren Störungen eingesetzt werden, darunter kognitive, familienbezogene und auf soziale Rhythmen fokussierte Strategien, können entsprechend den Bedürfnissen des Patienten erwogen werden.

Wird eine Pharmakotherapie begonnen, gelten dieselben Standards für das Sicherheitsmonitoring wie für das jeweils verwendete Medikament: Nieren- und Schilddrüsenfunktion bei Lithium, metabolische Parameter bei vielen Antipsychotika, Beurteilung reproduktionsmedizinischer Risiken bei teratogenen Medikamenten und Kontrolle von Wechselwirkungen.

Die Verlaufskontrolle sollte Dauer und Häufigkeit von Schwankungen, Schlaf, Funktionsniveau, depressive Symptome, etwaige manische Zeichen und Therapieansprechen dokumentieren. Ein Stimmungstagebuch kann die Rekonstruktion unterstützen, ersetzt aber nicht die klinische Beurteilung.

Die Prognose darf nicht als unvermeidliche Entwicklung zur bipolaren Störung Typ I oder II beschrieben werden. Manche Patienten entwickeln später vollständige Episoden und werden reklassifiziert; andere behalten ein unterschwelliges Krankheitsbild; bei wiederum anderen wird eine alternative Diagnose angemessener. Die prognostische Bedeutung hängt vom spezifischen Phänotyp ab.

Familiäre bipolare Belastung, früher Erkrankungsbeginn, überzeugende hypomanische Symptome, rezidivierende depressive Episoden und gemischte Merkmale können den Verdacht auf einen bipolaren Verlauf erhöhen, erlauben aber keine sichere Vorhersage der individuellen Entwicklung.

Das Ziel besteht darin, zwei gegensätzliche Fehler zu vermeiden: eine klinisch bedeutsame Bipolarität zu unterdiagnostizieren und jede emotionale Instabilität als bipolar zu überdiagnostizieren. Eine sorgfältige longitudinale Neubewertung ist häufig nützlicher als eine sofortige erzwungene Zuordnung zu einer spezifischeren Kategorie.

Komplikationen

Die Komplikationen hängen von der jeweiligen Präsentation ab und können denen genauer definierter bipolarer Störungen entsprechen, insbesondere bei erheblicher Depression, gemischten Merkmalen oder Impulsivität. Das Suizidrisiko muss direkt beurteilt werden und darf nicht als vernachlässigbar gelten, nur weil die Kriterien einer vollständig ausgeprägten Bipolarität nicht erfüllt sind.

Aktivierungsphasen können auch bei unterschwelliger Dauer oder Symptomzahl zu Ausgaben, Konflikten, sexuellem Risikoverhalten und impulsiven Entscheidungen führen. Das Ausmaß der funktionellen Folgen trägt zur Bestimmung der klinischen Bedeutsamkeit des Krankheitsbildes bei.

Rezidivierende Depression kann Isolation, Produktivitätsminderung, Arbeitsplatzverlust und eine Verschlechterung der Lebensqualität verursachen. Diagnostische Unsicherheit reduziert die tatsächliche Symptomlast nicht und darf notwendige Interventionen nicht verzögern.

Alkohol- oder anderer Substanzgebrauch kann Instabilität, Impulsivität, Schlaf und Suizidrisiko verschlechtern und die Abgrenzung spontaner Episoden von induzierten Symptomen erschweren. Das Substanzmanagement ist daher integraler Bestandteil der Verlaufskontrolle.

Eine mögliche klinische Komplikation ist eine unangemessene Behandlung infolge unvollständiger Diagnostik. Wird eine zugrunde liegende bipolare Depression als unipolare Depression eingeordnet oder bei einer anderen Störung fälschlich Bipolarität diagnostiziert, können Patienten weniger wirksamen Strategien oder vermeidbaren Nebenwirkungen ausgesetzt werden.

Eine fragmentierte Versorgung kann die Erkennung des Verlaufs verhindern: Kurze Episoden, die von verschiedenen Behandlern dokumentiert wurden, werden möglicherweise nicht miteinander verknüpft. Eine gemeinsam verfügbare Longitudinalanamnese verbessert die Fähigkeit, mögliche rezidivierende Muster zu erkennen.

Wenn das Krankheitsbild später als bipolare Störung Typ I, Typ II oder zyklothyme Störung reklassifiziert wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine durch die frühere Diagnose verursachte „Verschlechterung“; vielmehr kann es die natürliche schrittweise Verfügbarkeit diagnostischer Informationen im Zeitverlauf widerspiegeln.

Die Prävention von Komplikationen erfordert daher ein Monitoring von Stimmung, Schlaf, Suizidalität, Substanzen, Funktionsniveau und Therapieansprechen sowie die Bereitschaft zur diagnostischen Revision, ohne Unsicherheit in klinische Untätigkeit münden zu lassen.

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